Und: Gute Beratung muss nicht immer teuer sein.
Gerade bei jungen Unternehmen steht das Geld nicht unbegrenzt zur Verfügung, schon gar nicht für vermeintlich zweitrangige Dinge wie eine fundierte juristische Beratung. Dabei muss gute Beratung nicht immer teuer sein. Vielmehr ist uns an einer langfristigen Mandanten-Beziehung gelegen.
Grundsätzlich stehen Möglichkeiten einer individuell vereinbarten Vergütung zur Auswahl:
- Vereinbarung über ein Pauschalhonorar
- oder Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundenhonorar).
Selbstverständlich ist auch eine Abrechnung nach den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren (RVG) möglich, insbesondere bei der Vertretung vor Gericht.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir machen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.